„Die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen sind verfassungsrechtlich geboten“, sagte Finanzministerin Silke Schneider. (Archivbild)
„Die Besoldungs- und Versorgungsanpassungen sind verfassungsrechtlich geboten“, sagte Finanzministerin Silke Schneider. (Archivbild)

Frank Molter/dpa

Artikel teilen 02.06.2026

Schleswig-Holstein beschließt Erhöhung der Beamtenbesoldung

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